Dreigliederung des sozialen Organismus

Die Dreigliederung des sozialen Organismus ist ein von Rudolf Steiner entworfenes, in den Jahren 1917–1922 skizzenhaft ausgearbeitetes Leitbild für eine moderne gesellschaftliche Ordnung. Sie beschreibt die Grundstruktur einer Gesellschaft, in der die Koordination der gesamtgesellschaftlichen Prozesse nicht zentral durch den Staat oder eine Führungselite erfolgt, sondern in der sich drei Bereiche des sozialen Lebens abbilden. Diese lassen sich unterscheiden als: Geistesleben, Wirtschaftsleben und Rechtsleben.

Sie lassen sich in Bezug aufeinander autonom den eigenen Funktionen zuordnen. Dies nannte Steiner eine organische Gliederung, im Unterschied zu vielen modernen, technokratisch angestrebten Gesellschaftsmodellen. Er betonte dabei, dass sich eine relevante, natürliche Gesellschaftsordnung auf den dreigliedrigen menschlichen Organismus beziehen müsse. Denn so wie im menschlichen Organismus verschiedene Glieder, das heisst, geistige Fähigkeiten, seelische und leibliche Ebenen unterscheiden lassen, lassen sich diese auch in der Natur unterscheiden. 

Steiner betonte dabei, dass die weitere Entwicklung, besonders der mitteleuropäischen Gesellschaft, stark davon abhinge, dass sich das soziale, wissenschaftliche und politische Leben zunehmend differenziert, statt durch immer mehr Zentralisierung seiner eigenen Natur entfremdet zu werden. So lassen sich konkret folgende Bereiche deutlich gegen einander abgrenzen und auch funktionell getrennt wahrnehmen:

  • Das auf Freiheit gegründete Geistesleben wird nicht staatlich reglementiert und umfasst u.a. das gesamte Bildungswesen, Kunst, Religion, technische Erfindungen, sowie auch die Rechtsprechung im Privat- und Strafrecht. Da jeder Mensch ein einzigartiges Wesen ist, entwickelt jeder Einzelne eine individuelle Fähigkeit zur Entfaltung seines Potenzials. Das Geistesleben hat demnach frei zu sein und bildet die Voraussetzung für das Wirtschafts- und Rechtsleben.
  • Das Wirtschaftsleben entfaltet sich auf der Grundlage des nutzbaren Bodens im Kreislauf der Warenherstellung (Produktion), des Vertriebs (Handel) und des Verbrauchs (Konsum). Die Wirtschaft soll die Befriedigung der leiblichen Bedürfnisse unterstützen und richtet sich nach dem Bedarf und der Fähigkeit der Menschen. Um dies zu garantieren muss die Wirtschaft nach dem solidarischen Prinzip der Brüderlichkeit organisiert sein und durch selbstverwaltete Assoziationen geregelt werden. Die Voraussetzung dazu ist, dass jeder Mensch seine Bedürfnisse und Fähigkeiten durch den freien Geist erkennen kann.
  • Das Rechtsleben umfasst das eigentlich Politische und das Verwaltungsrecht und regelt das Verhältnis von Mensch zu Mensch nach dem Prinzip der Gleichheit in für alle gleich geltenden Gesetzen. Im Rechtsleben werden nur Sachen geregelt, die jedes Individuum betreffen und zu denen jedes Individuum eine freie Meinung bilden kann. Dies beruht wiederum auf dem freien Geistesleben. 

Schritte in Richtung Dreigliederung

  • Entstaatlichung der Bildung (freies Erziehungswesen)
  • Enstaatlichung der Gesundheit (freies Gesundheitswesen)
  • Entstaatlichung des Geldes (assoziative Verrechnungswährungen wie z.B. der Sardex)
  • Unverkäufliches, aber frei übertragsbares Unternehmeneigentum (Stichwort Verantwortungs-Eigentum)
Istvan Hunter zur Dreigliederung des sozialen Organismus (Friedenstagung: Dialog Schweiz vom 7.5.22)

Weiterführende Links

Dreigliederung Schweiz: Was ist Dreigliederung?

Institut für soziale Dreigliederung

Fördergesellschaft Demokratie Schweiz

Nach oben scrollen