“Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit” (STOPP Impfpflicht) kommt dieses Jahr (9. Juni 2024) zur Abstimmung vor das Volk!

Innert Kürze wurden 2021 140000 Unterschriften gesammelt. Damit haben die Stimmbürger deutlich gezeigt, dass ihnen Freiheit und körperliche Unversehrtheit unverhandelbare, wichtige Themen sind. STOPP Impfpflicht Agenda (fbschweiz.ch)

Wie wichtig diese Initiative zukünftig für die Schweiz sein wird, zeigen die letzten Jahre:
Bereits in der jüngsten Vergangenheit gewährten einige Bars oder Kinos nur noch geimpften oder genesenen Personen Zugang.
Zukünftig wäre dies nicht mehr zulässig! Denn eine 2G-Regel verknüpft den Entscheid, sich nicht impfen zu lassen, mit sozialen Nachteilen. Auch Firmen dürften nicht mehr gezielt nur Geimpfte anstellen.

Eine Person, die eine Impfung verweigert, darf also weder bestraft werden, noch dürften ihr daraus soziale oder berufliche Nachteile entstehen. Damit wird nicht nur eine direkt oder indirekt durchsetzbare Impfpflicht untersagt, sondern jegliche staatlich veranlasste Eingriffe in die Integrität, die bei einer Verweigerung der Zustimmung mit Sanktionen oder Nachteilen verbunden sind.

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Und so lautet der Text, der in die Verfassung soll:
2bis – Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit einer Person bedürfen deren Zustimmung. Die betroffene Person darf aufgrund der Verweigerung der Zustimmung weder bestraft werden noch dürfen ihr soziale oder berufliche Nachteile erwachsen.

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